Rechtsanwalt Dr. Stefan Mogk hat im Sport- bzw. Vereinsrecht am Lehrstuhl des Professor Dr. Harm-Peter Westermann promoviert. Seine Doktorarbeit hat er zum Thema "Der Vereinsverband und seine rechtlichen Beziehungen zu Mitgliedern und Nichtmitgliedern" verfasst. Die Arbeit ist im Medien Verlag Köhler, Tübingen, 2002 erschienen.

 

Der Vereinsverband zeichnet sich dadurch aus, daß ihm grundsätzlich nur juristische Personen als Mitglieder angehören. Die Mitglieder sind in der Regel entweder selbstständige Vereinsverbände oder aber Vereine, denen natürliche Personen als Mitglieder angehören. Daraus ergibt sich für einen Vereinsverband eine typische Hierarchie, an dessesn Spitze zumeist ein sogenannter Dachverband steht. Diesem gehören Regional- oder Landesverbände an. Deren Mitglieder sind oftmals andere Vereine, beispielsweise Sportvereine. In diesen wiederum sind natürliche Personen als Mitglieder organisiert.

 

Eines der bekanntesten Beispiele eines Vereinsverbandes ist der Deutsche Fußballbund e.V.. Aber nicht nur die Dach- oder Spitzenverbände im Sport sind als Vereinsverband organisiert.

 

Dr. Mogk hat den Vereinsverband anhand zahlreicher Satzungen untersucht, eine Vielzahl davon aus den großen deutschen Sportverbänden, die ihre Satzungen dankenswerterweise genauso bereitwillig zur Verfügung gestellt haben wie zahlreiche Sportvereine aus den Bundesligen im Fußball und anderen Sportarten.

Erbrecht  Familienrecht  Bau- und Immobilienrecht  Miet- und WEG-Recht Reiserecht  Fluggastrechte Verkehrsrecht  

Arbeitsrecht  Sportrecht  Vereinsrecht Urheberrecht Schadensersatzrecht  Kaufrecht  Vertragsrecht  Internetrecht 

 

Dr. Stefan Mogk
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