Gerade im Bereich des Eigenheims - ob neu gebaut oder gebraucht gekauft - ist es für alle Beteiligten unerlässlich, auf zuverlässigen rechtlichen Rat setzen zu können.
Wir verfügen im privaten Baurecht über eine langjährige Erfahrung, geprägt von unzähligen Verfahren für mittelständische Unternehmen, aber auch Bauherren.
Wir beraten Bauunternehmen, Bauträger, Architekten, Bauherren, Auftraggeber von Bauleistungen sowie Handwerker.
Wir führen außergerichtliche Verhandlungen in allen Bereichen des Baurechts. Wir vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren, wie selbständigen Beweisverfahren, Klageverfahren oder Schiedsverfahren.
Unser Leistungsspektrum beinhaltet das Befassen mit Werk- und Bauverträgen. Hierzu gehören BGB-Verträge als auch VOB-Verträge. Das Vorgehen beim Vorliegen von Mängeln, das Überprüfen von Nachtragsleistungen, Preis- oder Masseänderungen sind Bestandteile unserer Tätigkeit.