Das Schulrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet, weil es in erster Linie Rechte und Pflichten von Schülern und Schülerinnen, mithin Kindern oder jungen Menschen betrifft. Mit Rechtsfragen in Bereich der Schule konfrontiert zu werden, ist nicht üblich und trifft Schüler und Schülerinnen sowie deren Eltern in vielen Fällen unverhofft.

 

Um zu wissen, wie man bei einem rechtlichen Problem - erzieherische Maßnahme, Ordnungsmaßnahme, Schwierigkeiten des eigenen Kindes mit Mitschülern/-innen oder Lehrern, Wechsel der Schule oder Schulform - einen Einstieg in die Diskussion mit der Schule findet, bedarf es rechtlicher Beratung.

 

Wir bieten im Bereich des Schulrecht Beratung und Unterstützung in allen rechtlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns bei Bedarf. Wir stehen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

 

Rechtliche Grundlagen 

Da das Schulrecht Sache der Bundesländer ist, hat jedes Bundesland eine eigene Gesetzgebung. In Nordrhein-Westfalen gilt das Schulgesetz NRW. Von besonderer Bedeutung sind die erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen sind die Ausbildungsverordnungen für die Grundschule (AO-GS), für die Sekundarstufe I (APO- SI), für die Sekundarstufe II (APO-GOSt) und für den sonderpädagogischen Förderbedarf (AO-SF).

Diese Vorschriften regeln u.a. das Rechtsverhältnis zwischen Schule und Schüler/-in. Dies enthält Rechte und Pflichten. Geregelt werden beispielsweise mögliche Maßnahmen bei Verstößen, Prüfungsfragen wie Beurteilung und Verlauf von Prüfungen oder Vergabe von Noten, Fragen zur Schulpflicht, zur Einschulung, zum Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule, Möglichkeiten eines Schulwechsels.

Erbrecht  Familienrecht  Bau- und Immobilienrecht  Miet- und WEG-Recht Reiserecht  Fluggastrechte Verkehrsrecht  

Arbeitsrecht  Sportrecht  Vereinsrecht Urheberrecht Schadensersatzrecht  Kaufrecht  Vertragsrecht  Internetrecht 

 

Dr. Stefan Mogk
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