Als Mobbing bezeichnet man ein sytematisches Diskriminieren, Schikanieren, Verächtlich machen oder Herabsetzen eines Schülers / einer Schülerin durch einen anderen Schüler oder eine Mehrzahl von Schülern. Mobbing zeigt sich dadurchdass Schulmaterialien oder Kleidungsstücke verschwinden, beschädigt, zerstört oder beschmutzt werden; die mobbenden Schüler mit anderen Schülern schlecht und herabsetzend über das Mobbingopfer sprechen und/oder Gerüchte oder Unwahrheiten über dieses verbreiten; das Mobbingopfer von gemeinsamen Aktivitäten ausgeschlossen wird oder schlicht nicht mehr mitspielen darf oder von der Gruppe separiert wird; das Mobbingopfer verbal, durch Zeichnungen, im Internet in sozialen Netzwerken (z.B. whatsapp, facebook, Cybermobbing, Sexting) oder durch Handykommunikation (z.B. happy slapping) gedemütigt wird; das Mobbingopfer verbal oder körperlich angegangen oder angegriffen wird.

 

Maßnahmen sind auf verschiedenen rechtlichen Ebenen möglich und erforderlich, insbesondere auf strafrechtlicher Ebene durch Erstellung einer Strafanzeige (bei Gewalt, Bedrohung): auf zivilrechtlicher Ebene (Gewaltschutzverfahren, Unterlassungsverfahren) sowie auf schulrechtlicher Ebene. Entscheidend ist, dass die Schule bereit ist, das Opfer zu schützen und gegen den Täter vorzugehen. Dies zu erreichen, ist nicht immer einfach.

Die Schule hat vor allem die Möglichkeiten, die ihr durch § 53 SchulG NRW gegeben sind, auszuschöpfen. Eine Einschaltung der Aufsichtsbehörde empfiehlt sich.

 

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Dr. Stefan Mogk
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