Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Oberhausen

Erben und Vererben: Dies sollten Sie nicht dem Zufall überlassen. Regeln Sie Ihr Erbe. Treffen Sie Vorsorge. Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt in Oberhausen beraten.

 

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das rechtliche Beratung zu verschiedenen Zeitpunkten erforderlich macht. Beratung ist sinnvoll und empfehlenswert im Zeitpunkt vor dem Erbfall, um die Vermögensnachfolge gestalterisch lenken zu können. Beratung ist nötig zur Abwicklung des Erbfalls und Beratung ist nach dem Erbfall nötig, um erbrechtliche Ansprüche zu überblicken und durchsetzen zu können.

 

Wir bieten Ihnen daher bei all diesen Stationen unsere anwaltliche Expertise im Erbrecht an.

 

Dies umfasst vor dem Erbfall vor allem die Testamentsgestaltung. Nur wer sich zu Lebzeiten Gedanken um die Vermögensnachfolge macht, kann Sorge dafür tragen, daß der tatsächliche eigene Wille möglichst in die Praxis umgesetzt wird. Hierzu gehört die intensive Beratung darüber, ob es sinnvoll erscheint, Schenkungen oder Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ins Auge zu fassen oder ob eine Verfügung von Todes wegen, sprich ein Testament, der richtige Ansatz ist.

 

Wir beraten Sie bei der Gestaltung des Testamentes, damit Ihr Wille nach dem Eintritt des Erbfalles auch umgesetzt wird. Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Testamentsform. Wir formulieren für Sie ein Testament, denn nur die richtige, präzise Formulierung schafft Klarheit und verhindert Streit.

 

Neben der Gestaltung durch Testamente oder Schenkungen sind wir Ihnen behilflich bei der Gestaltung von Vorsorge-Vollmachten oder Patientenverfügungen. Es wird zunehmend wichtiger, für den Fall Vorsorge zu tragen, daß im Alter Regelungen nicht mehr möglich sind. Wenn Sie für diesen Fall erreichen wollen, daß Ihr Wille, den Sie altersbedingt vielleicht nicht mehr ausdrücken können, realisiert wird, müssen Sie Vorsorge treffen. Dies geht nur über den Weg der Vorsorge-Vollmacht. Anderenfalls entscheiden andere, ggf. sogar gerichtlich eingesetzte Betreuer.

 

Wir beraten Sie bei Abwicklung des Erbfalls. Hier ist in erster Linie die Beratung des Erben gemeint, der eine Legitimation für sein Erbe benötigt. Wir sind Ihnen behilflich bei der Erlangung des Erbscheins und wir führen Erbscheinsverfahren für Sie. Wir beraten Sie zu ihren alltäglichen Fragen, wie solche, was ggf. mit der Mietwohnung des Verstorbenen passiert, welche Versicherung und welche Behörden eingeschaltet werden müssen, wie mit den Banken zu verkehren ist.

 

Wir beraten Sie nach dem Erbfall selbstverständlich zu Fragen des Erbes, zu Fragen der Auseinandersetzung der Erbschaft bei Miterbengemeinschaften, zu Fragen des Vermächtnisses, zu Fragen der Auslegung von Testamenten, zu Fragen mit internationalem Bezug, wenn ein Teil des Vermögens sich im Ausland befindet oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit vererbt oder geerbt haben.

 

Wir beraten Sie natürlich auch für den Fall der Enterbung. Wir beraten Sie zu Ihrem Pflichtteilsrecht. Wir machen Auskunftsansprüche geltend und Pflichtteilsansprüche. Umgekehrt beraten wir Sie, wenn Sie als Erbe mit Pflichtteilsansprüchen oder Pflichtteilsauskunftsansprüchen oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen konfrontiert werden.

  

 

Sprechen Sie uns an: 

 

  • Abwicklung des Erbfalls
  • Ausgleichsansprüche
  • Auskunftsansprüche
  • Erbausschlagung
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbschaftsteuer
  • Erbscheinsverfahren
  • gesetzliche Erbfolge
  • Miterbengemeinschaft
  • Nachlassabwicklung mit Banken / Sparkassen
  • Nießbrauch
  • Pflichtteil
  • Pflichtteilsanspruch 
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Pflichtteilsrestanspruch
  • Testament
  • Testamentsanfechtung
  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Vor-/ Nacherbschaft
  • Vorsorgevollmacht
  • vorweggenommene Erbfolge
  • vorzeitiger Erbausgleich (Wirksamkeit)

 

Sprechen Sie uns an: 0208 / 80 11 22, oder mail @:  info@anwalt-dr-mogk.de oder rechtsanwaelte@dr.mogk@t-online.de

 

Wir stehen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Eine Beratung kann durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein. Dies klären wir für Sie.

 

 

 

 

 

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Arbeitsrecht  Sportrecht  Vereinsrecht Urheberrecht Schadensersatzrecht  Kaufrecht  Vertragsrecht  Internetrecht 

 

Dr. Stefan Mogk
Elsässer Str. 39
46045 Oberhausen

Telefon: 0208 / 80 11 22 Telefax: 0208 / 85 65 56

E-Mail: Rechtsanwaelte-Dr.Mogk@t-online.de