Langjährige Erfahrung weisen wir im Wohnungseigentumsrecht auf.
Wir vertreten Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsgemeinschaften ebenso wie Hausverwaltungen.
Wir vertreten Sie in Beschlussanfechtungsverfahren, bei Fragen des Hausgeldes, bei Fragen von Mängeln, etc.