Eine Ausschlussfrist ist ein Bestandteil beinahe jeden Arbeitsverhältnisses. Sie ist, vor allem im Streit, zu beachten, damit Ansprüche frühzeitig geltend gemacht werden.

 

Eine solche Ausschlussfrist findet sich in der Regel in dem Arbeitsvertrag selbst, meist am Ende, oder aber in einem für das Arbeitsverhältnis gültigen Tarifvertrag.

 

Die Ausschlussfrist regelt den Zeitraum, innerhalb dessen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Dies können vor allem Lohnansprüche sein.

 

Häufig gibt es eine zweistufige Frist. Die erste Stufe regelt oftmals, dass Ansprüche schriftlich innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach deren Entstehen oder nach Ende des Arbeitsverhältnisses geltend zu machen sind.

In der zweiten Stufe wird in der Regel festgelegt, dass Ansprüche innerhalb eines weiteren festgelegten Zeitraumes beim Arbeitsgericht rechtshängig gemacht werden müssen, also Klage eingereicht werden muss.

 

Die Gestaltung der Ausschlussfrist ist sehr unterschiedlich. Diese Frist bedarf besondere Beachtung. Eine schriftliche Geltendmachung muss nicht zwingend Bestandteil einer solchen Frist sein. Dennoch empfiehlt sich schon aus Beweisgründen, Ansprüche schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.

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Dr. Stefan Mogk
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